Zum 1.6.2013 ändet sich die Anmeldung einer Seefunkanlage.
Das aktuelle Formular zu Anmeldung finden Sie hier.
Neu ist:
– Alle Anmeldungen werden in Hamburg bearbeitet.
– Sie müssen das Einbau-Funkgerät, den AIS Transponder das Handfunkgerät und deren Zulassungsnummer nicht mehr angeben und können somit später einfacher das Gerät wechseln. Sie sind natürlich, wie bisher, dafür verantwortlich das das Funkgerät in Deutschland zugelassen ist.
– Radaranlagen (z.B. 1623) , Radar SART (z.B. S100) und ein Radarverstärker RTE (z.B. Echomax) können freiwillig angemeldet werden.
– Eine AIS MOB (z.B. Wamblee) kann freiwillig angemeldet werden
– Bei einer EPIRB (z.B. E100 / E100G) müssen Sie den Kodierungsnachweis nach Erhalt der EPIRB nachreichen. Wir legen ihn der Lieferung bei.
von Matthias Busse
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