Wir bekommen immer wieder Fragen, warum der Kanal 31 nicht im gelieferten Funkgerät ausgewählt werden kann, obwohl er in Holland gebräuchlich ist.
Auf deutschen Schiffen ist der Kanal 31 nicht erlaubt: Wenn Sie häufig in Holland unterwegs sind, sollten Sie uns das unbedingt vor der Bestellung mitteilen. Dann können Sie mit dieser Begründung (Holland) bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahmegenehmigung für den Kanal 31 beantragen. Am besten machen Sie das gleich bei der Anmeldung der Anlage. Wir können einige Anlagen hier für den Kanal 31 freischalten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie uns die Bestätigung der Bundesnetzagentur mit der Frequenzzuteilungsurkunde (am besten vor Auslieferung der Anlage) zusenden. Der Kanal 31 kann natürlich nur im ATIS Modus (Binnenfunk) ausgewählt werden.
Wir können folgende Anlagen hier mit dem Kanal 31 programmieren:
ICOM Handfunkgeräte: IC-M23, IC-M33, IC-M35, IC-M71, IC-M73, IC-M91D
ICOM Einbaugeräte: IC-M323, IC-M401, IC-M411, IC-M421, IC-M423, IC-M505, IC-M506, IC-M603
Bei Bestellung der oben genannten Funkgeräte berechen wir keine Gebühr, wenn sie vor Auslieferung programmiert werden.
Bei einer nachträglichen Freischaltung berechnen wir für die angegebenen Geräte 25,00 € + Versandkosten (Stand 08.2012). Wir schalten nur Anlagen frei, die auch von uns geliefert wurden. Sollten Sie die Anlage woanders erworben haben, sprechen Sie mit dem Verkäufer.
Andere Neuanlagen können zum Teil vom Hersteller mit dem Kanal 31 ausgeliefert werden, hier fällt aber immer eine Gebühr für das Freischalten an. Bei einigen Anlagen ist es auch generell nicht möglich den Kanal 31 freizuschalten.
von Matthias Busse
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